Teilnahmebedingungen NRWRadtour 2026
Durch Ihre Anmeldung online melden Sie sich verbindlich für eine Teilnahme zur NRWRadtour an. Als Reservierungsbestätigung erhalten Sie nach Eingang Ihrer Buchung eine Rechnung über den Gesamtbetrag inkl. Bearbeitungsgebühr. Spätestens eine Woche vor dem Tourstart erhalten die Dauergäste ausführliche Unterlagen über den Veranstaltungsablauf.
Sie können Ihre Buchung ohne Angaben von Gründen bis zum 25. Juni kostenfrei stornieren. Ab dem 26. Juni ist eine Stornierung nur noch im Krankheitsfall mit einem Selbstbehalt von 20 % möglich. Bei Stornierungen ab dem 23. Juli besteht kein Erstattungsanspruch.
Im Reisepreis ist eine Rücktrittsabsicherung für die Übernachtung, jedoch nicht für die Tagesteilnahme, enthalten. Diese deckt im Falle Ihrer Absage wegen Erkrankung oder Erkrankung eines nahen Familienangehörigen den größten Teil der Stornierungskosten. Der Selbstbehalt beträgt 20 %, jedoch mindestens 50 Euro. Eine Absage muss zusammen mit einem Attest Ihres Arztes bei der Tour-Organisation in schriftlicher Form unter nrw-radtour@kom3.de vor der Reise eingehen. Für Umbuchungen jeglicher Art fallen Gebühren von 10 Euro pro Person an.
Die Teilnahmebedingungen und Informationen, insbesondere die Stornierungsbedingungen, hat der/die Anmeldende zur Kenntnis genommen und anerkannt. Durch die Anmeldung bestätigen Sie Ihr Einverständnis, Schäden, die entstehen, selbst und alleine zu tragen, es sei denn, dem Veranstalter ist eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nachzuweisen.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Garderoben, Wertsachen, Fahrräder und Equipment sowie Gepäck der Teilnehmenden für den gesamten Tourzeitraum. Dies gilt insbesondere auch bei Diebstahl oder Beschädigung auf den angebotenen Fahrradabstellplätzen an den Pausen- und Etappenorten.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten. Die Teilnahme Minderjähriger bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular. Durch die Unterschrift auf der Anmeldung wird ebenfalls bestätigt, dass die Angemeldeten damit einverstanden sind, dass die unter ihrer Mitwirkung hergestellten Ton- und/oder Bildaufnahmen für alle Rundfunk-, Film- und sonstige Wiedergabezwecke verwendet werden können. Außerdem bestätigt die unterzeichnende Person, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Teilnahme an der NRWRadtour bestehen.
Die anmeldende Person steht für die vertraglichen Verpflichtungen für sich und alle von ihr vertretenen und in der Anmeldung aufgeführten Personen ein.